Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-511-9/7601-89-0
Name der Chemikalie
Sodium Perchlorate
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
9
Überarbeitet am
2024-09-09
Produktidentifikator
Natriumperchlorat
1.3 Synonyme:
Perchloric acid, sodium salt
CAS-Nr.
7601-89-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
001-800-227-6701, +32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com, begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H271, H302, H319, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H271
May cause fire or explosion; strong oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Oxidierende Feststoffe Kategorie 1 (H271)
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (wiederholte Exposition) Kategorie 2 (H373)
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H271 - Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H319 - Verursacht schwere Augenreizung H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P371 + P380 + P375 - Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen P220 - Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten
2.3 Sonstige Gefahren
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung.
Enthält
Substanz, mit Verdacht auf endokrine Eigenschaften, bzw. von der endokrine Eigenschaften bekannt sind Enthält einen Stoff in den Listen der nationalen Behörden für endokrine Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Oxidierende Feststoffe Kategorie 1 (H271) Gesundheitsrisiken Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (wiederholte Exposition) Kategorie 2 (H373) Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16