Allgemeine Information
Version
10
Überarbeitet am
2023-10-20
Produktidentifikator
Natriumoxalat
1.3 Synonyme:
di-Sodium oxalate; Oxalic acid, sodium salt
CAS-Nr.
62-76-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0)1509 231166, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11, (800) 424-9300, 001-703-527-3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com, begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H312, H312
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Akute dermale Toxizität Kategorie 4 (H312)
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 + H312 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P302 + P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P301 + P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
2.3 Sonstige Gefahren
Giftig für terrestrische Wirbeltiere Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Akute dermale Toxizität Kategorie 4 (H312) Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16