Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
616-846-4/8004-87-3
Name der Chemikalie
Colouring agent CI 42535 (Basic Violet 1)
Konzentration
>95
Allgemeine Information
Version
6
Überarbeitet am
2023-10-20
Produktidentifikator
Methylviolett
1.3 Synonyme:
Basic Violet 1; C.I. 42535
CAS-Nr.
8004-87-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0)1509 231166, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11, (800) 424-9300, 001-703-527-3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com, begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H319, H351, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Karzinogenität Kategorie 2 (H351)
Umweltgefahren
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H319 - Verursacht schwere Augenreizung H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen
Sicherheitshinweise
P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff keinen betrachtet wird als persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT) / als sehr persistent oder sehr bioakkumulierend (vPvB) Giftig für terrestrische Wirbeltiere Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Karzinogenität Kategorie 2 (H351) Umweltgefahren Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16