Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-10-20
Produktidentifikator
Methylorange
1.3 Synonyme:
Acid Orange 52; C.I. 13025; Helianthise; MO; Acid Orange 52; C.I. 13025; Helianthise; MO; 4-[4-(Dimethylamino)phenylazo]benzenesulfonic acid, sodium salt
CAS-Nr.
547-58-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0)1509 231166, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11, (800) 424-9300, 001-703-527-3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com, begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 3 (H301)
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 - Giftig bei Verschlucken
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch Gesicht, Hände und exponierte Haut gründlich waschen P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen P301 + P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
2.3 Sonstige Gefahren
Giftig für terrestrische Wirbeltiere Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Akute orale Toxizität Kategorie 3 (H301) Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16