Allgemeine Information
Version
11
Überarbeitet am
2024-09-09
Produktidentifikator
Kaliumnitrat
1.3 Synonyme:
Saltpeter.; Nitric acid potassium salt; Niter
CAS-Nr.
7757-79-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0)1509 231166, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11, (800) 424-9300, 001-703-527-3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com, begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Oxidierende Feststoffe Kategorie 3 (H272)
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel
Sicherheitshinweise
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen P220 - Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P371 + P380 + P375 - Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung. Giftig für terrestrische Wirbeltiere Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Oxidierende Feststoffe Kategorie 3 (H272) Gesundheitsrisiken Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16