Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
201-069-1/77-92-9
Name der Chemikalie
Citric acid
Konzentration
>95
Allgemeine Information
Version
9
Überarbeitet am
2023-10-13
Produktidentifikator
Citronensäure
1.3 Synonyme:
2-Hydroxy-1,2,3-propanetricarboxylic acid
CAS-Nr.
77-92-9
REACH-Registrierungsnummer
01-2119457026-42
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
001-800-227-6701, +32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com, begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (Einmalige exposition) Kategorie 3 (H335)
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung H335 - Kann die Atemwege reizen Kann brennbare Staubkonzentrationen in der Luft bilden
Sicherheitshinweise
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P304 + P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff keinen betrachtet wird als persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT) / als sehr persistent oder sehr bioakkumulierend (vPvB) Pulveriger Stoff kann explosionsfähige Staub-Luft Gemische bilden Kann beim Verteilen explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch bilden Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (Einmalige exposition) Kategorie 3 (H335) Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16