Allgemeine Information
Version
3
Überarbeitet am
2023-08-21
Produktidentifikator
Benzotriazol
1.3 Synonyme:
1,2,3-Benzotriazole
CAS-Nr.
95-14-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
001-800-227-6701, +32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319)
Umweltgefahren
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 (H411) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H319 - Verursacht schwere Augenreizung H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch Gesicht, Hände und exponierte Haut gründlich waschen P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden P301 + P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen P501 - Inhalt/Behälter einer zugelassenen Einrichtung zur Abfallentsorgung zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff keinen betrachtet wird als persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT) / als sehr persistent oder sehr bioakkumulierend (vPvB)
Enthält
Substanz, mit Verdacht auf endokrine Eigenschaften, bzw. von der endokrine Eigenschaften bekannt sind Enthält einen Stoff in den Listen der nationalen Behörden für endokrine Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Umweltgefahren Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 (H411) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16