Allgemeine Information
Version
10
Überarbeitet am
2023-10-19
Produktidentifikator
Ammoniumcarbonat
1.3 Synonyme:
Ammonium sesquicarbonate; Carbonic acid, diammonium salt; Crystal ammonia
CAS-Nr.
506-87-6
REACH-Registrierungsnummer
01-2119985376-22
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
(800) 424-9300, 001-703-527-3887, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11, +44 (0)1509 231166, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com, begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302)
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
Sicherheitshinweise
P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P264 - Nach Gebrauch Gesicht, Hände und exponierte Haut gründlich waschen
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16