Allgemeine Information
Version
6
Überarbeitet am
2023-09-22
Produktidentifikator
2-Methoxypropen
1.3 Synonyme:
Isopropenyl methyl ether
CAS-Nr.
116-11-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
001-800-227-6701, +32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com, begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H224, H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H224
Extremely flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 1 (H224)
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302)
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H224 - Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken EUH019 - Kann explosionsfähige Peroxide bilden
Sicherheitshinweise
P240 - Behälter und zu befüllende Anlage erden P243 - Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen P233 - Behälter dicht verschlossen halten P264 - Nach Gebrauch Gesicht, Hände und exponierte Haut gründlich waschen
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 1 (H224) Gesundheitsrisiken Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16