Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-09-21
Produktidentifikator
1-Dodecanol
1.3 Synonyme:
Lauryl alcohol; Dodecyl alcohol
CAS-Nr.
112-53-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
001-800-227-6701, +32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com, begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H400, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319)
Umweltgefahren
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 (H411) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch Gesicht, Hände und exponierte Haut gründlich waschen P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff keinen betrachtet wird als persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT) / als sehr persistent oder sehr bioakkumulierend (vPvB) Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Umweltgefahren Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 (H411) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16