Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
1990-01-01
Produktidentifikator
NeuMoDx HBV External Controls
CAS-Nr.
26628-22-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur zur Verwendung als Ergänzung eines in-vitro-diagnostischen Tests
Herstellername
NeuMoDx Molecular Inc
NOTRUFNUMMERN:
Exposition, 1-800-222-1222
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NeuMoDx Molecular Inc
E-Mail-Addresse
info@neumodx.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
29 CFR 1910.1200) EU/EWG Dieses Produkt ist gemäß U.S. OSHA 29CFR 1910.1200 nicht als gefährlich eingestuft. Da es jedoch Hepatitis-B-Lebendvirus enthält, muss der Umgang gemäß den guten Laborpraktiken erfolgen. Dazu gehören eine angemessene persönliche Schutzausrüstung, angemessene technische Maßnahmen und die Einhaltung der Parameter des Sicherheitsprogramms des Anwenders.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Die Tests zur Einstufung des Produkts als Gefahrstoff gemäß dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, GHS) wurden nicht vollständig durchgeführt. CLP Die NeuMoDx HBV External Controls sind fertige Endprodukte zur Verwendung auf dem NeuMoDx Molecular System. Die NeuMoDx HBV External Controls werden in einem Kit bereitgestellt, das 30 Röhrchen Basematrix enthält – 15 Röhrchen mit zugesetztem HBV-Virus (Positivkontrolle) und 15 Röhrchen ohne HBV (Negativkontrolle). Die Lösung ist eine gelb-braune Flüssigkeit. Den für die Bereitstellung der Komponenten der NeuMoDx HBV External Controls zuständigen Lieferanten zufolge wurde das humane Ausgangsmaterial getestet und unter Anwendung von durch die FDA zugelassenen Methoden als frei von Antikörpern gegen das Humane Immundefizienzvirus und Hepatitis C erklärt. Es ist nicht reaktiv auf HBsAg und Anti-HIV-1/2, Anti-HCV, Anti-HTLV I/II, Anti- HBs und Anti-HBc. Für bestimmte Informationen über Bestandteile gelten Ausnahmen in Bezug auf die Offenlegung gemäß CLP Artikel 1(5)(d) und 29 CFR 1910. 1200(g)(2)(i)(C)(1)&(2). Zusätzliche Hinweise finden Sie in der Packungsbeilage. Das Produkt muss als mögliche biologische Gefahr eingestuft und entsprechend behandelt werden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Nicht notwendig.
Signalwort
Warnung. Gefahrenpiktogramme/-hinweise: Nicht notwendig.
Sicherheitshinweise
Nicht notwendig.
2.3 Sonstige Gefahren
Hazards not otherwise classified, HNOC) bzw nicht durch das GHS abgedeckt Biogefahr. Substanz so handhaben, als sei sie in der Lage, Infektionserreger zu übertragen.