Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7439-92-1
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-100-4
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-23
Produktidentifikator
Blei
CAS-Nr.
7439-92-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NETZSCH-Gerätebau GmbH
E-Mail-Addresse
service@ngb.netzsch.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H332, H332, H351, H360FD, H362, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Repr. 1A H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Reproduktionstoxizität, H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Zusatzkategorie für Wirkungen auf oder über Laktation; Karzinogen Kategorie 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P308+P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Von Chemikalien gehen grundsätzlich besondere Gefahren aus. Sie sind daher nur von entsprechend geschultem Personal mit der nötigen Sorgfalt zu handhaben.
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar.