Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-905-0
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-29
Produktidentifikator
Fett-Ex
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendung Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine Informationen zu den identifizierten Verwendungen vor Bei Vorliegen der Daten werden diese in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen
NOTRUFNUMMERN:
0251 / 686 13-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nettesheim Chemie GmbH & Co
E-Mail-Addresse
info@nettesheim.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
CLP/GHS]
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut - Kategorie 2 - H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung - Kategorie 1 - H318 Volltext Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahren finden Sie unter Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
Allgemein P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Alkylbenzolsulfonat-Natriumsalze, Alkylpolyglycolether Verordnung (EG) 648/2004 über Detergenzien Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit, wie es in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt ist. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergenzienherstellers hin zur Verfügung gestellt. Anionische Tenside <5% Nichtionische Tenside <5% Phosphate 5-15%
2.3 Sonstige Gefahren
Keine anderen Informationen verfügbar.