Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-867-5/7772-98-7
Name der Chemikalie
sodium thiosulphate
Konzentration
60-70%
EC/CAS
207-439-9
Name der Chemikalie
Calcium carbonate
Konzentration
20-30%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-11-02
Produktidentifikator
Tetrathionate Broth Base
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
[SU22] Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk); [PC21] Laborchemikalien; [PROC15] Verwendung als Laborreagenz; Beschreibung Nur für den Laboreinsatz bestimmt
NOTRUFNUMMERN:
Medizinisch: 1-651-523-0318 (international
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Neogen Corporation
E-Mail-Addresse
SDS@neogen.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H335, H350, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H335
May cause respiratory irritation
Abschnitt 2
EG-Klassifizierung
STOT SE 3 H335; Carc. 1A H350; STOT RE 1 H372; 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
STOT SE 3: H335 - Kann die Atemwege reizen. Carc. 1A: H350 - Kann Krebs erzeugen . STOT RE 1: H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition .
Sicherheitshinweise
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P403+P233 - Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter eine zugelassene Sonderabfallentsorgungseinrichtung gemäß den örtlichen
Verhütung
P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 - Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
und nationalen Bestimmungen zuführen.
Andere Gefahren
Einatembarer Staub. Zu den Expositionsgrenzwerten siehe Abschnitt 8.