Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
25-<50
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-01-30
Produktidentifikator
SOOTAWAY
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
NOTRUFNUMMERN:
Notfallnummer des Lieferanten: +49 61 05 201-0, Techn. Abteilung, Deutschland (bzw. Firmennummer des jeweiligen Landes), erreichbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NCH GmbH
E-Mail-Addresse
nch_de@nch.com, nch_at@nch.com, nch_ch@nch.com, gertech@nch.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ätzwirkung auf die Haut: Kategorie 1A (Skin Corr. 1A) Schwere Augenschädigung: Kategorie 1 (Eye Dam. 1) H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H318 - Verursacht schwere Augenschäden
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS)
Enthält
NATRIUMHYDROXID
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise
P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P260 - Dampf nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Nur für Industrie und Gewerbe. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.3 Sonstige Gefahren
Page 1 / 7 Keine zusätzlichen Gefahren identifiziert. Die Inhaltsstoffe in diesem Gemisch erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB. Wie in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 definiert.