Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
292-694-9/90989-38-1
Name der Chemikalie
Aromatic hydrocarbons, C8
Konzentration
25<=x%<50
EC/CAS
202-013-9/90-72-2
Name der Chemikalie
2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol
Konzentration
0<=x%<2.5
EC/CAS
216-032-5/1477-55-0
Name der Chemikalie
1,3-benzenedimethanamine
Konzentration
0<=x%<2.5
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
Benzol enthält
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-05-12
Produktidentifikator
U2 PART B (HARDENER)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NAUTIX
E-Mail-Addresse
FDS@nautix.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H315
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 (Flam. Liq. 3, H226). Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2, H315). Kann allergische Reaktionen hervorrufen (EUH208). Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch wird zerstäubt verwendet. Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS02
Signalwort
ACHTUNG
Weitere Informationen
EUH208
Enthält
M-PHENYLENEBIS(METHYLAMINE. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Europeen Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.