Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-28
Produktidentifikator
THINNER DE
NOTRUFNUMMERN:
(VIZ), Stubenring 4, A-1010 Wien, Österreich (24 h Service) - Telefon +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NAUTIX
E-Mail-Addresse
FDS@nautix.com, service@timeout.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H312, H312+H332, H315, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 (Flam. Liq. 3, H226). Akuter dermaler Toxizität, Kategorie 4 (Acute Tox. 4, H312). Akuter inhalativer Toxizität, Kategorie 4 (Acute Tox. 4, H332). Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2, H315). Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch wird zerstäubt verwendet. Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
ACHTUNG
Produkt definition
601-022-00-9 XYLOL
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H312 + H332 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.