Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-496-6/96-29-7
Name der Chemikalie
2-Butanonoxim (2020/1182)
Konzentration
25-50%
EC/CAS
205-250-6/136-52-7
Name der Chemikalie
Cobalt bis(2-ethylhexanoate)
Konzentration
<0,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-07-18
Produktidentifikator
DURLIN HOLZLASUR HL 2500
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Holschutzlasur
NOTRUFNUMMERN:
+43 (0)1/406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MUREXIN GmbH
E-Mail-Addresse
chemikalieninfo@murexin.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H336
May cause drowsiness or dizziness
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS07 STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwere
Gefahrenhinweise
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Enthält
2-Butanonoxim, Cobaltbis(2-ethylhexanoat). Kann allergische Reaktionen hervorrufen · Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel · Sonstige toxische Eigenschaften: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (Fortsetzung auf Seite 2) AT (Fortsetzung von Seite 1)
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *