Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-06-11
Produktidentifikator
DURLIN ROSTENTFERNER FE 10
CAS-Nr.
7664-38-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Entroster
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MUREXIN AG
E-Mail-Addresse
r.wachlhofer@murexin.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien (67/548/EWG, 1999/45/EG in der letztgültigen Fassung) eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend
R-Sätze
34 Verursacht Verätzungen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 25 Berührung mit den Augen vermeiden. 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
Weitere Informationen
entfällt
Klassifizierungen
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG (1999/45/EG) für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf (Gefährlichkeitsmerkmale): ätzend
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *