Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-06-24
Produktidentifikator
Kalkfarbe CA 300
CAS-Nr.
1305-62-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dispersion
NOTRUFNUMMERN:
+43 (0)1/406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MUREXIN AG
E-Mail-Addresse
r.wachlhofer@murexin.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien (67/548/EWG, 1999/45/EG in der letztgültigen Fassung) eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
R-Sätze
41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
Weitere Informationen
entfällt
Klassifizierungen
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG (1999/45/EG) für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf (Gefährlichkeitsmerkmale): reizend
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *