Kalkfarbe CA 300

MUREXIN AG

Überarbeitet am : 2013-06-24

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

1305-62-0

Name der Chemikalie

Calcium dihydroxide

Konzentration

N/A

EC/CAS

215-137-3

Name der Chemikalie

Calcium hydroxide

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2013-06-24

Produktidentifikator

Kalkfarbe CA 300

CAS-Nr.

1305-62-0

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Dispersion

NOTRUFNUMMERN:

+43 (0)1/406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

MUREXIN AG

E-Mail-Addresse

r.wachlhofer@murexin.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H318

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

Klassifizierungs-System

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien (67/548/EWG, 1999/45/EG in der letztgültigen Fassung) eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend

R-Sätze

41 Gefahr ernster Augenschäden.

S-Sätze

2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).

Weitere Informationen

entfällt

Klassifizierungen

Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG (1999/45/EG) für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf (Gefährlichkeitsmerkmale): reizend

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar *

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