DURLIN NITROVERDÜNNUNG OXYLIN AF

MUREXIN AG

Überarbeitet am : 2013-06-24

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GHS02 GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 4

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

64742-49-0

Name der Chemikalie

Naphtha (petroleum), hydrotreated light

Konzentration

N/A

EC/CAS

67-64-1

Name der Chemikalie

acetone

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

265-151-9

Name der Chemikalie

Naphtha (petroleum), hydrotreated light

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2013-06-24

Produktidentifikator

DURLIN NITROVERDÜNNUNG OXYLIN AF

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Verdünner

NOTRUFNUMMERN:

+43 (0)1/406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

MUREXIN AG

E-Mail-Addresse

r.wachlhofer@murexin.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H225, H304, H315, H318, H336, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H225

Highly Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS08 Gesundheitsgefahr Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Xi; Reizend R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. F; Leichtentzündlich R11: Leichtentzündlich. N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Wirkt narkotisierend.

Klassifizierungs-System

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien (67/548/EWG, 1999/45/EG in der letztgültigen Fassung) eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich F Leichtentzündlich N Umweltgefährlich

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte

R-Sätze

11 Leichtentzündlich. 38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

S-Sätze

7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 25 Berührung mit den Augen vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. 43 Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel, kein Wasser verwenden 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

Weitere Informationen

entfällt

Klassifizierungen

Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG (1999/45/EG) für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf (Gefährlichkeitsmerkmale): leicht entzündlich gesundheitsschädlich reizend umweltgefährlich · Sonstige toxische Eigenschaften: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar *

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