Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
7779-90-0
Name der Chemikalie
Trizinc bis(orthophosphate)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-961-6
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol (DEGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-06-14
Produktidentifikator
DURLIN AQUA ALLGRUND AV 35
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anstrichmittel
NOTRUFNUMMERN:
+43 (0)1/406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MUREXIN AG
E-Mail-Addresse
r.wachlhofer@murexin.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
R-Sätze
52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
23 Dampf nicht einatmen. 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Weitere Informationen
entfällt
Klassifizierungen
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG (1999/45/EG) für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf (Gefährlichkeitsmerkmale): umweltgefährlich
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *