Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-05-29
Produktidentifikator
BETONSPACHTEL REPOL BS 05 G
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reparaturmörtel
NOTRUFNUMMERN:
+43 (0)1/406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MUREXIN AG
E-Mail-Addresse
r.wachlhofer@murexin.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R37/38-41: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien (67/548/EWG, 1999/45/EG in der letztgültigen Fassung) eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzementklinker
R-Sätze
37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 22 Staub nicht einatmen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
Weitere Informationen
entfällt
Klassifizierungen
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG (1999/45/EG) für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf (Gefährlichkeitsmerkmale): reizend sensibilisierend
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *