Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-05
Produktidentifikator
MW OneStep Pool A
NOTRUFNUMMERN:
Keine Daten verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Multiwork & Multitrade GmbH
E-Mail-Addresse
office@multiwork.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:]] Gefahrenklassen und Gefahren-
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
kategorien verfahren Ätz-/Reizwirkung auf die Haut H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut (Skin Corr. 1A) und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS05 Ätzwirkung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P331 P303 + P361 + BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort P353 ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Besondere Vorschriften für die Verpackung: Kindergesicherte Verschlüsse (EN 862/ISO 8317). Ertastbares Warnzeichen (EN/ISO 11683).
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt: Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.