Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-633-2/7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
15-25
EC/CAS
205-634-3/144-62-7
Name der Chemikalie
oxalic acid
Konzentration
5-15
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-07-18
Produktidentifikator
POLLUCLEAN 10 L
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung, Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Gebrauch: Industriell. Nur für den gewerblichen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+32 70 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MULTITASK INDUSTRIES
E-Mail-Addresse
info@multitaskindustries.be
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Enthält
Phosphorsäure; Vetalcohol C8-C10 glucoside
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P303+P361+P353+P310 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Sofort Arzt anrufen. P305+P351+P338+P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1, Unterkategorie 1B H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden.