Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
25-50
EC/CAS
232-433-8/8028-48-6
Name der Chemikalie
Citrus aurantium amara and dulcis flower oil (40) Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)
Konzentration
25-50
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-08-03
Produktidentifikator
GLUE REMOVER 400 ML
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifikation für den industriellen/professionellen Gebrauch: Nur für professionell Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+32 70 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MULTITASK INDUSTRIES
E-Mail-Addresse
info@multitaskindustries.be
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H315, H317, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr
Enthält
CITRUS SINENSIS PEEL OIL EXPRESSED
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P260 Aerosol nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Aerosol, Kategorie 1 H222; H229 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen: Keine weiteren Informationen verfügbar.