Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-455-4/14464-46-1
Name der Chemikalie
Cristobalit (s. u. TRGS 906)
Konzentration
50-100%
Allgemeine Information
Version
4
Überarbeitet am
2024-05-23
Produktidentifikator
PLU°LINE PLUBITE pink; Blue Bite SC
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bissregistriermaterial, Medizinprodukt
Herstellername
Exklusivvertrieb durch
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)2266 / 4742-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Müller-Omicron GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
sds@mueller-omicron.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Weitere Informationen
Dieses Produkt enthält einen Stoff der als STOT RE 1 eingestuft ist. Aufgrund der physikalischen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar - Feststellung endokrinschädlicher Eigenschaften Endokrinschädliche Eigenschaften - menschliche Gesundheit: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Endokrinschädliche Eigenschaften - Umwelt: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. *
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.