Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-01-20
Produktidentifikator
BP 400 TV
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Düngemittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
keine Angaben
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MTD Products AG
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: Entfällt · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Hinweise im Sicherheitsdatenblatt beachten! Der Stoff/das Gemisch ist aufgrund der Einstufungskriterien für Gemische gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht kennzeichnungspflichtig.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht der aktuellen Gesetzgebung, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. Die Klassifizierung entspricht den Bestimmungen des Anhanges B zur Österreichischen Chemikalienverordnung, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Gemisch ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Es sind die zusätzlichen Kennzeichnungsvorschriften der VO (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel zu beachten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar AT (Fortsetzung auf Seite 2) (Fortsetzung von Seite 1)