Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-632-7/108-95-2
Name der Chemikalie
Phenol
Konzentration
=0,1-<0,25 >=3% 1-<3% 1-<3%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-06-17
Produktidentifikator
Kanamycin Acid Sulfate Formulation
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Veterinärprodukt Empfohlene
NOTRUFNUMMERN:
+1-908-423-6000
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MSD
E-Mail-Addresse
EHSDATASTEWARD@msd.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H372
Causes damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kanamycin acid sulfate
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Spezifische Zielorgan-Toxizität - H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholte Exposition, Kategorie 1 wiederholter Exposition. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kategorie 1 Langfristig (chronisch) H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 1 langfristiger Wirkung.