Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-04-01
Produktidentifikator
M-PLUS UPZ-L
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
des Gemischs und Verwendungen, von denen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mplus Vertriebs GmbH
E-Mail-Addresse
info@spaeth24.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG Gefährlichkeitsmerkmal: Xi Reizend Bezeichnung der besonderen R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut (R-Sätze) R41 Gefahr ernster Augenschäden Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Mörtel Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Vor allem bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) besteht infolge der Alkalität die Gefahr ernster Augenschäden.
Gefahrenkategorien
hautreizend Kategorie 2 (Skin Irrit. 2) schwer augenschädigend Kategorie 1 (Eye Dam. 1)
Gefahrenhinweise
H-Sätze) H 315 Verursacht Hautreizungen H 318 Verursacht schwere Augenschäden Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. 2.2 Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 H315 Verursacht Hautreizungen H318 Verursacht schwere Augenschäden
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305+P BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang 351+P3 behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene 38+P31 Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. 5 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife 352+P3 waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe 32+P31 hinzuziehen. 3 P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Weitere Informationen
Bei sachgerechter trockener Lagerung für mindestens 6 Monate ab Herstelldatum chromatarm.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt. Das Gemisch ist chromatarm, daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. In der nach Wasserzugabe gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom(VI) höchstens 0,0002% der Trockenmasse des enthaltenen Zementes. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte trockene Lagerung und die Beachtung der maximalen Lagerungsdauer.