Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
0<=x%<1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-07-20
Produktidentifikator
E2 MOTOWASH 12X1L
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MOTUL
E-Mail-Addresse
motul_hse@motul.fr
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Schwere augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1, H318). Kann allergische Reaktionen hervorrufen (EUH208). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch ist ein Reinigungsmittel (siehe Abschnitt 15). Das Gemisch wird zerstäubt verwendet. Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
GEFAHR
Produkt definition
EC / OCTAN-1-OL, ETHOXYLATED EC 200-573-9 TETRASODIUM ETHYLENEDIAMINETETRAACETATE
Weitere Informationen
EUH208
Enthält
METHYLCHLOROISOTHIAZOLINONE,METHYLISOTHIAZOLINONE. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Europeen Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.