Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-884-0/128-39-2
Name der Chemikalie
Phenol, 2,6-bis(1,1-dimethylethyl)
Konzentration
1<=x%<2.5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-09-06
Produktidentifikator
800 2T FL OFF ROAD
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1235 239 670
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MOTUL
E-Mail-Addresse
motul_hse@motul.fr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen (EUH208). Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 (Aquatic Chronic 3, H412). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Erfüllt die Vorschriften 67/548/EWG, 1999/45/EG und deren Adaptationen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Gefährlich für die akuatische Umwelt, chronische Toxizität: schlädlich (R 52/53). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch stellt keine Gefährdung für die Gesundheit dar, außer bei eventueller Grenzwertüberschreitung am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 3 und 8).
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Weitere Informationen
EUH208
Enthält
LONG CHAIN ALKARYL SULFONATE CALCIUM. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Europeen Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.