Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-185-4/64742-82-1
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrodesulfurized heavy
Konzentration
10-25%
EC/CAS
203-815-1/110-91-8
Name der Chemikalie
Morpholine
Konzentration
≤2,5%
EC/CAS
215-647-6/1336-21-6
Name der Chemikalie
ammonium hydroxide
Konzentration
≤0,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-02-24
Produktidentifikator
Presto Polier und Schleifpaste
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Poliermittel
NOTRUFNUMMERN:
+49 6266-75-310
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MOTIP DUPLI AG
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@dupli-color.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R36/38: Reizt die Augen und die Haut. R10-52/53-67: Entzündlich. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Wirkt narkotisierend.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) CH (Fortsetzung von Seite 1) · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
R-Sätze
10 Entzündlich. 36/38 Reizt die Augen und die Haut. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Dampf nicht einatmen. 25 Berührung mit den Augen vermeiden. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *