Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7487-94-7
Name der Chemikalie
Mercuric chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-299-8
Name der Chemikalie
Quecksilberdichlorid (790/2009)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-14
Produktidentifikator
allen Gebindegrößen
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung als Laborreagenz. Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
Mainz, Tel +49(0)6131/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MORPHISTO GmbH
E-Mail-Addresse
info@morphisto.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H300+H310, H314, H341, H361f, H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H300+H310
Fatal if swallowed or in contact with skin
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Akute Toxizität: Akut Tox. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Keimzell-Mutagenität: Mutag. 2 Reproduktionstoxizität: Repr. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 2 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 2
Gefahrenhinweise
Lebensgefahr bei Verschlucken. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H300+H310 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Quecksilberdichlorid; Quecksilberchlorid Eisen(III)nitrat Nonahydrat
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel ... waschen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P361+P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.