Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9002-93-1
Name der Chemikalie
Octylphenolethoxylates (OPEO)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-12
Produktidentifikator
allen Gebindegrößen
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung als Laborreagenz. Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Hersteller / Lieferant
MORPHISTO GmbH
Herstellername
MORPHISTO GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Mainz, Tel +49(0)6131/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MORPHISTO GmbH
E-Mail-Addresse
info@morphisto.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H320, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2B Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht Augenreizung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H320 Verursacht Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Triton X
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält einen nach EU - REACH (1907/2006) Art. 59, Anhang. XIV gelisteten Stoff.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz Triton X bzw. das so benannte Polymer aus Ethylenglycol und 4-(1,1,3,3- Tetramethylbutyl)- phenol, CAS-Nr.: 9002-93-1 ist in Anhang XIV der Reach-Verordnung aufgefu¨hrt und unterliegt damit einer Zulassungspflicht gema¨ß Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.