Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-791-2/7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2015-05-29
Produktidentifikator
Roundup UltraMax
1.3 Synonyme:
Keine
1.2 Chemische Bezeichnung:
für eine Mischung
CAS-Nr.
für
REACH-Registrierungsnummer
für
NOTRUFNUMMERN:
Belgien +32 (0)3 568 51 23
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MONSANTO Europe S.A.
E-Mail-Addresse
safety.datasheet@monsanto.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1. Einstufung gemäß EU-Richtlinie
Enthält
POE-Isotridecyloxypropanamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110/SE120 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SS110/SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101/SS2202 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. ST1203 - Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Lagerklasse (nach VCI): LGK 12 Pflanzenschutzmittel in Endverbraucherverpackungen werden nicht in Wassergefährdungsklassen eingeteilt und sind auch nicht entsprechend gekennzeichnet; dennoch sind sie so zu lagern, als wären sie in WGK 3 (stark wassergefährdend) eingestuft (Empfehlung des Industrieverband Agrar e.V.).
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung 1272/2008/EG [CLP] 2.2.1. Gefahrenpiktogramm/-piktogramme 2.2.2.
Signalwort
Achtung 2.2.3. Gefahrenhinweis/-hinweise H319 Verursacht schwere Augenreizung. 2.2.4. Sicherheitshinweis/-hinweise P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P305+351+338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+313 Bei anhaltender Augenreizung:Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. 2.2.5. Deutschland Achtung 2.2.8. Gefahrenhinweis/-hinweise Deutschland H319 Verursacht schwere Augenreizung. 2.2.9. Sicherheitshinweis/-hinweise Deutschland P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P305+351+338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+313 Bei anhaltender Augenreizung:Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Weitere Informationen
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 2.2.6. Gefahrenpiktogramm/-piktogramme Deutschland 2.2.7.
2.3 Sonstige Gefahren
0% des Gemisches bestehen aus Beistoffen unbekannter akuter Toxizität. 0% der Mischung besteht aus einem Inhaltsstoff/Inhaltsstoffen unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt. 2.3.1. Mögliche Auswirkungen auf die Umwelt Es sind keine bedeutenden negativen Auswirkungen zu erwarten, wenn die empfohlenen Gebrauchsanweisungen befolgt werden. Das Gemisch ist weder persistent, bioakkumulativ oder toxisch (PBT), noch sehr persistent oder sehr bioakkumulativ (vPvB). 2.4.
Aussehen, Farbe und Geruch
Farbe/Form/Geruch) Gelb-Bernsteinfarben /Flüssig / Seifig Siehe Abschnitt 11 für toxikologische und Abschnitt 12 für Umweltinformationen.