Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64741-65-7
Name der Chemikalie
Petroleum, coal, tar and natural gas and their derivatives generated using distillation and/or other processing methods if they contain ≥ 0,1 % w/w benzene
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2023-07-26
Produktidentifikator
Shellsol T
1.2 Chemische Bezeichnung:
Kohlenwasserstoffe, C11-C12, iso-Alkane, <2 % Aromaten
CAS-Nr.
64741-65-7
REACH-Registrierungsnummer
01-2119472146-39
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösungsmittel für verschiedene Anwendungen
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Möller Chemie GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
msds@moellerchemie.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. (Fortsetzung von Seite 1) P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält keinen Stoff über den gesetzlichen Grenzwerten, der in die gemäß Artikel 59(1) der
PBT
Das Produkt enthält keinen Stoff oberhalb rechtlicher Grenzwerte, der die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch) erfüllt.
vPvB
Das Produkt enthält keinen Stoff oberhalb rechtlicher Grenzwerte, der die Kriterien für vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ) erfüllt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 Flamme Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. GHS08 Gesundheitsgefahr Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.