Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
225-208-0/4719-04-4
Name der Chemikalie
2,2′,2′′-(Hexahydro-1,3,5-triazine-1,3,5- triyl)triethanol
Konzentration
>12%
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
>1,5%
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2023-03-31
Produktidentifikator
Burgozid Mer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid-Produkt zur industriellen Verwendung BAUA N-61286
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Möller Chemie GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
msds@moellerchemie.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317, H330, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS06 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2,2',2''-(Hexahydro-1,3,5- triazin-1,3,5-triyl)triethanol Monoethanolamin rein (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe tragen. P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält keinen Stoff über den gesetzlichen Grenzwerten, der in die gemäß Artikel 59(1) der
PBT
Das Produkt enthält keinen Stoff oberhalb rechtlicher Grenzwerte, der die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch) erfüllt.
vPvB
Das Produkt enthält keinen Stoff oberhalb rechtlicher Grenzwerte, der die Kriterien für vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ) erfüllt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Acute Tox. 1 H330 Lebensgefahr bei Einatmen. GHS08 Gesundheitsgefahr STOT RE 1 H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.