Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-12-02
Produktidentifikator
2-Mercaptoethanol
CAS-Nr.
60-24-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemikalie
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Möller Chemie GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
msds@moellerchemie.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H301+H331, H310, H315, H317, H318, H331, H361f, H373, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS06 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H301+H331 Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 Mund ausspülen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P361+P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält keinen Stoff über den gesetzlichen Grenzwerten, der in die gemäß Artikel 59(1) der
PBT
Das Produkt enthält keinen Stoff oberhalb rechtlicher Grenzwerte, der die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch) erfüllt.
vPvB
Das Produkt enthält keinen Stoff oberhalb rechtlicher Grenzwerte, der die Kriterien für vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ) erfüllt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Acute Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 2 H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. Acute Tox. 3 H331 Giftig bei Einatmen. GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 2 H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (Fortsetzung von Seite 1)