Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-09-29
Produktidentifikator
Poly-A-RNA Buffer
CAS-Nr.
593-84-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
spezifische Analytik Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
NOTRUFNUMMERN:
+31 (0) 85 - 200 7431
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MolGen B.V
E-Mail-Addresse
info@molgen.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302+H332, H314, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302+H332
Harmful if swallowed or if inhaled
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Guanidinthiocyanat
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.