Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7631-86-9
Name der Chemikalie
Silver adsorbed on silicon dioxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-03
Produktidentifikator
Polarshine 15
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Poliermittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mirka Ltd
E-Mail-Addresse
sales@mirka.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung : Wiederholter oder länger anhaltender Kontakt kann zu Hautreizung führen. Das ausgetrocknete Produkt kann Staub freisetzen. Hohe Staubkonzentrationen können zu Reizungen der Atemwege führen. Enthält < 0,1 % alveolengängige kryptokristalline Kieselsäure. Längeres und/oder starkes Einatmen von alveolengängigem Quarzfeinstaub kann zu Silikose, einer knotigen Bindegewebsveränderung der Lunge führen, verursacht durch Ablagerung feinster Partikel in der Lunge. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.