Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-691-6/1344-28-1
Name der Chemikalie
aluminium oxide
Konzentration
10 - 20
EC/CAS
215-609-9/1333-86-4
Name der Chemikalie
carbon black
Konzentration
<1
EC/CAS
215-609-9/1309-48-4
Name der Chemikalie
magnesium oxide
Konzentration
<1
EC/CAS
215-171-9/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
<0.1
EC/CAS
215-181-3
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20) Potassium hydroxide (21)
Konzentration
<0.1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-07-09
Produktidentifikator
Polarshine 12 Black
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Poliermittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Für Chemikalein-Notfälle: Verschütten, Auslaufen, Brand, Berührung oder Unfall rufen Sie
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mirka Ltd
E-Mail-Addresse
sales@mirka.com
GHS-Informationen
Signalwort
-
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Chronic 3 H412 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenhinweise
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 - Inhalt und Behälter autorisierter Abfallsammelstelle zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung : Risiko der Hautentfettung. Das ausgetrocknete Produkt kann Staub freisetzen. Hohe Staubkonzentrationen können zu Reizungen der Atemwege führen. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.