Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-09-21
Produktidentifikator
Migrol Kühlerflüssigkeit Plus
CAS-Nr.
107-21-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Frostschutzmittel
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0)44/ 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Migrol AG
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4 ; H302 - Akute Toxizität (oral) : Kategorie 4 ; Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. STOT RE 2 ; H373 - Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) : Kategorie 2 ; Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. · Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Xn ; R 48 · Xn ; R 22
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen Xn ; Gesundheitsschädlich
Gefahrenpiktogramme
Gesundheitsgefahr (GHS08) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
ethane-1,2-diol ; CAS-Nr. : 107-21-1 ethane-1,2-diol ; CAS-Nr. : 107-21-1
Gefahrenhinweise
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Hände/Gesicht gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter sind entsprechend der örtlichen, gesetzlichen Vorschriften der Entsorgung zu zuführen.
R-Sätze
48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
S-Sätze
35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine