Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
207-838-8/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
25-50
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-06-06
Produktidentifikator
UltraTabs Power
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
Dalli-Werke GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
+1 703 741-5970, 1-800-424-9300
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Miele & Cie. KG
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Schwere Augenschädigung/-reizung, H319 Kategorie 2 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält Subtilisin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Kindergesicherter Verschluss : Nicht anwendbar Tastbarer Gefahrenhinweis : Nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.