Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-137-3/1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
25-<30%
Allgemeine Information
Version
1,0
Überarbeitet am
2015-05-15
Produktidentifikator
microGLEIT GP 355
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmiermittel und Schmiermittelzusatz, industriell
NOTRUFNUMMERN:
0049-(0)8443-91757-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Microgleit Spezialschmierstoffe GmbH
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
R-Sätze
Reizt die Atmungsorgane und die Haut Gefahr ernster Augenschäden Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3 Gefahrenhinweise Verursacht Hautreizungen Verursacht schwere Augenschäden Kann die Atemwege reizen Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Calciumhydroxid
Gefahrenpiktogramme
GHS05-GHS07
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrenbezeichnungen: Xi - Reizend R-Sätze: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3 Gefahrenhinweise: Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.