Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-849-4/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
20-30
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-24
Produktidentifikator
9690
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösungsmittel
NOTRUFNUMMERN:
+(1) 760 476 3961
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MG Chemicals UK Ltd
E-Mail-Addresse
Info@mgchemicals.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H312, H315, H319, H332, H335, H351, H373, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
H226 - Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 3, H312 - Akute Toxizität (dermal), Gefahrenkategorie 4, H373 - Spezifische Zielorgan-Toxizität
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] ]] (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorie 2, H332 - Akute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorie 4, H335 - STOT - SE (. Resp. Irr) Kategorie 3, H315 [1] Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2, H319 - Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2, H304 - Aspirationsgefahr,
Gefahrenkategorien
1, H351 - Karzinogenität, Gefahrenkategorie 2, H412 - Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 3 Legende: 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung nach der Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 - Anhang VI
Signalwort
GEFAHR
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen . H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Zusätzliche Erklärung(en) Nicht anwendbar
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P271 Nur in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/ Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P370+P378 Bei Brand: alkoholbeständiger Schaum oder normale Protein-Schaum zum Löschen verwenden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser P303+P361+P353 abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Sicherheitshinweise
Aufbewahrung P403+P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Xylol Gelistet in der Europa Verordnung (EG) Nr 1907/2006 - Anhang XVII - (Einschränkungen gelten) Ethylbenzol Gelistet in der Europa Verordnung (EG) Nr 1907/2006 - Anhang XVII - (Einschränkungen gelten)