Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-141-8/7440-31-5
Name der Chemikalie
Tin
Konzentration
55-55.9
EC/CAS
231-100-4/7439-92-1
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
32.1-33
EC/CAS
205-592-6/143-22-6
Name der Chemikalie
2-(2-(2-butoxyethoxy)ethoxy)ethanol
Konzentration
2-
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-08
Produktidentifikator
4860P
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lötung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
NUR FÜR INDUSTRIELLEN GEBRAUCH
NOTRUFNUMMERN:
Gesellschaft / Organisation
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MG Chemicals UK Ltd
E-Mail-Addresse
Info@mgchemicals.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H351, H360, H362, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
H400 - Akut gewässergefährdend, Kategorie 1, H319 - Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2, H360 - Reproduktive Toxizität Einstufung gemäß Verordnung [1] Kategorie 1B, H362 - Reproduktionstoxizität, Zusatzkategorie, Wirkungen auf/über Laktation, H372 - Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Exposition), Gefahrenkategorie 1, H410 - Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 1, H351 - Karzinogenität, Gefahrenkategorie 2 Legende: 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung nach der Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 - Anhang VI
Signalwort
GEFAHR
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen . H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen . Zusätzliche Erklärung(en) EUH201 Achtung! Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten.
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P263 Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter P305+P351+P338 spülen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Sicherheitshinweise
Aufbewahrung P405 Unter Verschluss aufbewahren. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Blei Gelistet in der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Kandidatenliste Substances of Very High Concern zur Zulassung Blei Gelistet in der Europa Verordnung (EG) Nr 1907/2006 - Anhang XVII - (Einschränkungen gelten)