Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-709-8/124-68-5
Name der Chemikalie
2-amino-2-methylpropanol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-12-17
Produktidentifikator
Dr. Meyer ANTIBACTERIAL HAND GEL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozidprodukt – Desinfektionsmittel PT1 Menschliche Hygiene
NOTRUFNUMMERN:
112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MEYER D.O.O
E-Mail-Addresse
zeljka.putarek@meyer-chemie.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2 – H225 Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2 – H319
Gefahrenhinweise
H-Sätze H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 – Verursacht schwere Augenreizung. H-Sätze H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 – Verursacht schwere Augenreizung. EUH 208 – Enthält Duftstoffe. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Wirkstoff Ethanol (CAS 64-17-5) 70 % GEFAHR
Sicherheitshinweise
P-Sätze P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 – Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P404 – In einem geschlossenen Behälter au ewahren. P501 – Inhalt / Behälter in Übereinstimmung mit nationalen Bestimmungen der Entsorgung zuführen. Ergänzende Gefahreninformationen: BPR001 Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Bemerkungen
Biozidprodukt; bei der Verpackung/Kennzeichnung die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten) beachten
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren spezifischen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt bekannt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar