Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-595-7/7647-01-0
Name der Chemikalie
Hydrochloric acid
Konzentration
15 -30%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-09
Produktidentifikator
Brutus+
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wird/Bemerkung Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt
NOTRUFNUMMERN:
GIZ Bonn +49 (0) 228.1 92 40 (24h) während der normalen Öffnungszeiten | Vergiftungszentrale für Österreich +43 (0) 1.4 06 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Metallit GmbH
E-Mail-Addresse
info@metallit.de, stockhecke@metallit.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
SkinCorr. 1B H314 STOT SE 3 H335 MetCorr 1 H290
2.2. Kennzeichnungselemente
Piktogramm/e und Signalwort des Produkts:
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Sicherheitshinweise
P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P260 Nebel/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+ P330 + BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P331 P303 + P361 + BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort Arzt anrufen. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt industrieller Verbrennungsanlage zuführen, Behälter restentleert dem Dualen System zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Chlorwasserstoffsäure
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS]. Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen: Keine bekannt. Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome: Keine bekannt. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt: Siehe Kapitel 12. Darüber hinaus keine weiteren Gefahren bekannt. *