Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
138495-42-8
Name der Chemikalie
Pentane, 1,1,1,2,2,3,4,5,5,5-decafluoro
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-12-17
Produktidentifikator
GPC-R-114 (Bulk flüssig)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Allzweckreiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Hersteller / Lieferant
Metallex AG
Herstellername
Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Metallex AG
E-Mail-Addresse
sds@balverzinn.com, info@metallex.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302+H332, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302+H332
Harmful if swallowed or if inhaled
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
trans-Dichlorethylen
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P330 Mund ausspülen. P501
Enthält
Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält folgendes vom Kyoto-Protokoll erfasstes, fluoriertes Treibhausgas (chemische Bezeichnung): 1,1,1,2,2,3,4,5,5,5-Decafluorpentan (HFKW-43-10 mee) Erstickend in hohen Konzentrationen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.